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Regeln der Versickerung

Worauf ist bei Versickerungsanlagen zu achten?

  • Damit die Versickerungsleistung der Anlage Heute und in Zukunft ausreicht, sollte die Anlage von einem Fachbüro genau geplant und vor Ort gemäß den Vorgaben gebaut werden.
  • Böden haben eine spezifische Durchlässigkeit die für die Bemessung sehr wichtig ist. Dieser sogenannte Kf-Wert sollte für eine zuverlässige Planung festgestellt werden, da ansonsten einer Pauschalwert angenommen werden muß. Hinzu kommt der Wert für die örtliche Regenmenge, die ebenfalls als Bemessungsgrundlage dient.

  • Das Niederschlagswasser von Dachflächen kann problemlos versickert werden, eine Filterung ist allerdings auch hier erforderlich.

  • Dachbegrünungen speichern Regenwasser und verzögern den Abfluss. Dies fördert die Verdunstung, sodaß Versickerungsanlagen kleiner dimensioniert werden können.

  • Der Boden der Versickerungsanlage muss mindestens 1 m über dem höchsten Grundwasserstand sein.

  • Für die Berechnung und Auslegung findet das ATV Arbeitsblatt A138 "Bau und Bemessung von Anlagen und zur dezentralen Versickerung von nicht schädlich verun-reinigtem Niederschlagswasser"  Anwendung.

 

Rechtliche Grundlagen

In jedem Fall ist zu prüfen:

  • wasserechtliche Erlaubnis erforderlich?

  • Baugenehmigung für die Anlage gefordert?

  • liegt ein Kanal-Anschluss- bzw. Benutzungszwang vor?

  • wenn ja, ist eine Befreiung davon möglich?

Bei den Landeswassergesetzen gilt, dass eine Versickerung, Verrieselung oder ortsnahe Gewässereinleitung des Niederschlagswassers Vorrang vor dem Kanalanschluss hat.