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Rechtliche Rahmenbedingung Versickerung

Rechtliche Rahmenbedingungen
 
Bei der Planung und Installation einer Versickerungsanlage sind unter anderem die aktuellen Fassungen folgender Regelungen zu beachten:

 
DIN-Normen:
 
Regelungsbereich   Regelwerk   Inhalt
    ATV Arbeitsblatt A 138
 
  Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser
    ATV-DVWK-M 153
 
  Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser
    DIN 4261-1, Kapitel 9
 
  Kleinkläranlagen, Verbringung von biologisch behandeltem Abwasser in den Untergrund 
    EN 752   Entwässerung außerhalb von Gebäuden...
 
 
Anzeige- und Genehmigungspflichten:
 
Regelungsbereich   Regelwerk   Inhalt
EU -Recht
 
  EG-Richtlinie
76/464/EWG / 1976
 
  Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft
    EG-Richtlinie
80/68/EWG / 1979
 
  Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe
 
Bundesrecht   Wasserhaushaltsgesetz
WHG
 
 
  Versickerungsanlagen sind nach dem WHG erlaubnispflichtig, die Länder können seit 1996 die Erlaubnispflicht aufheben, Grundwasserverordnung
    BauGB   Baugesetzbuch
 
Landesrecht   Landesbauordnung
 
 
 
  Angabe der Systemart und Größe im Bauantrag, die meisten Landesbauordnungen fördern oder verlangen inzwischen die dezentrale Niederschlagswasserversickerung
    AVBWasserV §3
 
 
 
 
  Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasseranlage
Anzeigepflicht vor Errichtung der Anlage beim kommunalen Wasserversorger
    Landeswassergesetz
LWG
 
 
  evtl. Pflicht zur Versickerung v. Niederschlagswasser
evtl. Erlaubnis der unteren Wasserbehörde bei Versickerung
    kommunale
Abwassersatzung
 
  evtl. Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang beim kommunalen Wasserentsorger
    kommunale
Abwassergebührenordnung
 
  evtl. Antrag auf Befreiung von zusätzlicher Abwasser- und Niederschlagswassergebühr beim kommunalen Wasserentsorger
 

Die Aussagen zu Anzeige- und Genehmigungspflichten sind als Regelwerte anzusehen. Einzelheiten sind bei den entsprechenden Behörden zu erfragen. Änderungen sind jederzeit möglich.