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Vorschriften & Rechtliche Hintergründe

Einleitung

Bei der Installation und Inbetriebnahme einer Regenwasser-Nutzungsanlage müssen einige Vorschriften, Normen und Genehmigungsverfahren beachtet werden. Von Bundesland zu Bundesland unterscheiden sich die rechtlichen Bauvorschriften, da diese Landesrecht sind. Hierbei handelt es sich vorwiegend um die Vorschriften im Bereich der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, die der kommunalen Selbstverwaltung unterliegen. Deshalb können hier nur allgemeine Aussagen zum Bau und zur Inbetriebnahme gemacht werden. Sie sollten sich die jeweiligen Bestimmungen vor Ort bei der Baubehörde und dem Wasserversorgungsunternehmen einholen. Grundsätzlich gilt, dass nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" jedes Wasserversorgungsunternehmen die Installation und den Betrieb von "Eigengewinnungsanlagen" zulassen muss. Daraus folgt, dass jeder eine Regenwasser-Nutzungsanlage betreiben darf.
FÜR DIE PLANUNG UND AUSFÜHRUNG BZW. INBETRIEBNAHME MÜSSEN DIE ALLGEMEIN ANERKANNTEN REGELN DER TECHNIK BEACHTET WERDEN, DIE IN FORM TECHNISCHER AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN KONKRETISIERT SIND.
Wir werden diese im folgenden aufführen.

Anzeige- und Genehmigungspflichten

Anzeige- und Genehmigungspflichten
Generell gilt, dass Bau und Betrieb von Regenwasser-Nutzungsanlagen wie oben schon erwähnt nicht grundsätzlich untersagt werden kann, wenn die Regenwasser-Nutzungsanlage den einschlägigen Vorschriften (z.B. DIN-Normen) entspricht. Es sind jedoch folgende Punkte zu beachten, die das Baurecht und die Wasserversorgung betreffen:

Anmeldung Wasserversorger
Nach § 3 AVBWasserV muss vor Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage beim kommunalen Wasserversorger eine Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gestellt werden. Die Genehmigung ist eine reine Formsache.
Download Formular Wasserversorger (82 kb)

Anmeldung Gesundheitsamt
Nach der Trinkwasserverordnung ist bei Inbetriebnahme, Stilllegung oder baulichen Veränderungen einer Regenwassernutzungsanlage eine Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt zu richten. Im Fokus des Gesundheitsamtes ist die Kennzeichnung der Betriebswasserleitungen und die strikte Trennung von Trink- und Brauchwassernetz.
Download Formular Gesundheitsamt (97 kb)
  • Beim Neubau muss im Rahmen des Bauantrages die Regenwassernutzung zusammen mit der Entwässerung (Entwässerungsgesuch) beantragt werden. Die Genehmigung bezieht sich auf den Teil der Anlage, der die Grundstücksentwässerung betrifft (Zulauf, Tank, Überlauf, Kanalanbindung). Wenn die Regenwasser-Nutzungsanlage den geltenden Regeln entspricht, muss die Genehmigung erteilt werden.

  • Beim nachträglichen Einbau einer Regenwasser-Nutzungsanlage (einschließlich Zu- und Ableitung) in ein  bestehendes Gebäude, ist bis zu einer bestimmten Tankgröße (meistens kleiner 50 m³) besteht keine  genehmigungspflicht, sonder nur eine Anzeigepflicht.

  • Sie müssen allerdings dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen oder der Gemeinde nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" (AVBWasserV) die Veränderung der Trinkwasser-Installation (Trinkwasser-Nachspeisung) bzw. die Errichtung einer Eigengewinnungsanlage formlos anzeigen. Das erspart die mögliche Nachfrage, weshalb der Wasserverbrauch auf einmal gesunken ist.

  • Sollte eine Ausnahmegenehmigung in Bezug auf die Wasser- oder Abwassersatzung erforderlich sein, müssen Sie diese gegebenenfalls bei der Gemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung einholen.

  • Eine wasserrechtliche Genehmigung für Regenwasser-Anlagen ist nicht erforderlich.

  • Wenn Sie Regenwasser aus dem Überlauf versickern lassen wollen, müssen Sie die untere Wasserbehörde informieren.

Gesetzliche Vorschriften und Normen

Es gibt mehrere DIN-Normen und Verordnungen, die berücksichtigt werden müssen:

  • DIN 1988 Technische Regeln für die Trinkwasserleitungsanlagen
  • DIN 2000 und DIN 2001  Vorschriften für die Trinkwasserversorgung; mit Hygiene und Gütevorschrift
  • TrinkwV Trinkwasserverordung mit Pflichten für Betreiber von Trinkwasseranlagen
  • DIN 1986 Grundstücke
  • AVB Wasser Allgemeine Versorgungsbedingungen für Wasser

Da die Regeln und Verordnungen nicht speziell für die Regenwassernutzung gemacht wurden, sind nur Teile aus diesen Werken zu beachten, auf die wir hier im auszugsweise eingehen.

  • Es ist sicherzustellen, dass das Betriebs- bzw. Regenwasser-Netz an keiner Stelle mit dem Trinkwasser-Netz verbunden ist. Dies ist die wichtigste zu beachtende Norm, um eine Verunreinigung des Trinkwassers zu vermeiden. Das bedeutet, dass auch nicht vorübergehend eine Verbindung z.B. mit einem Schlauch zwischen dem Trinkwasser und Nicht-Trinkwasser bestehen darf.
    Unsere kompakten Hauswasserstationen sind DIN-konform mit einem "freien Auslauf" ausgestattet. Damit werden alle Vorschriften und Normen eingehalten (Einbauhinweise beachten!).
  • Die Regenwasser führenden Leitungen müssen gekennzeichnet werden, damit sie sich von der Trinkwasserleitung unterscheiden. Bei unseren Komplettanlagen ist ein entsprechendes Trassenband (10m) beigelegt. Wenn Sie welches benötigen rufen Sie uns an.
  • Alle Entnahmestellen sind durch Schilder und Symbole so zu kennzeichnen, dass sie auch nach vielen Jahren sofort und sicher als Betriebswasserleitungen und Entnahmestellen erkannt werden.
  • Die Nachspeisung von Trinkwasser in den Regenwasser-Tank oder in den Nachspeisebehälter darf nur im freien Auslauf oberhalb des höchstmöglichen Wasserstandes (Rückstauebene) zum Schutz des öffentlichen Netzes vor Rücksaugeffekten erfolgen.
  • Zapfstellen für Regenwasser sind gegen unbefugte und missbräuchliche Benutzung vor allem durch Kinder z.B. mit abnehmbaren Drehgriffen zu sichern.
  • Das Betriebsrisiko liegt immer beim Betreiber der Anlage.
  • Der Betreiber ist selbst dafür verantwortlich, dass das Betriebswasser nicht als Trinkwasser genutzt wird.

Beim Einsatz von ABW oikoartec GmbH-Anlagen nebst Beachtung unserer Einbauanweisungen wird die Einhaltung der genannten Vorschriften gewährleistet.